
Seit 1981 leistete die Integrationshilfe Berlin e.V. als überbezirkliche
Einrichtung ihren Beitrag zur Realisierung des vom Gesetzgeber im
Jugendgerichtsgesetz formulierten Prinzips "Erziehen statt Strafen".
Seit dem 01.10.2005 hat die EJF gAG die Einrichtungen der
Integrationshilfe übernommen.
Informationen über die Angebote für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende sowie Opfer von Straftaten - Brücke - den Täter-Opfer-Ausgleich
- den Opfer- und Schadensfonds finden Sie auf den Seiten: Integrationshilfe oder EJF.
Die Integrationshilfe Berlin-Brandenburg e.V. wird
weiterhin als Förderverein bestehen.
Der Verein fördert die Eingliederung straffällig gewordener
Jugendlicher und Heranwachsender in die Gesellschaft unter besonderer
Berücksichtigung der Probleme junger Migranten und die Durchführung von
Maßnahmen zum Täter-Opfer-Ausgleich nach Straftaten sowie die Entwicklung
präventiver Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten.
Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt dabei auf der materiellen und ideellen
Förderung der in der Trägerschaft von EJF gAG befindlichen Angebote der Brücke und dem
Täter-Opfer-Ausgleich.
Der Verein bemüht sich u.a. um die Einwerbung finanzieller Mittel. Darüber
hinaus führt er weitere Aktivitäten wie Fortbildungsveranstaltungen,
Fachtagungen und andere Maßnahmen durch, um in der Öffentlichkeit einen Beitrag
zur weiteren Entwicklung der Jugendhilfe zu leisten.
Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich. Er besteht aus:
Michael Piekara
Sigrid Jordan-Nimsch
Michael Ertelsberger
Wie Sie uns unterstützen können
Sie können uns durch Ihre Mitgliedschaft und/oder durch Ihre Spende
unterstützen. Selbstverständlich erhalten Sie für jede Spende eine Spendenbescheinigung.
Falls Sie über die Vergabe von Bußgeldern beim Gericht entscheiden:
Die Integrationshilfe Berlin-Brandenburg e.V. wird im Verzeichnis
gemeinnütziger Vereine (Bußgeldliste) der Berliner Gerichte geführt.
Spendenkonto: Postbank Berlin
BLZ 10010010
Kontonummer 8040-103
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