Förderverein
 


Seit 1981 leistete die Integrationshilfe Berlin e.V. als überbezirkliche Einrichtung ihren Beitrag zur Realisierung des vom Gesetzgeber im Jugendgerichtsgesetz formulierten Prinzips "Erziehen statt Strafen".

Seit dem 01.10.2005 hat die EJF gAG die Einrichtungen der Integrationshilfe übernommen. 

Informationen über die Angebote für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende sowie Opfer von Straftaten
- Brücke

- den Täter-Opfer-Ausgleich
- den Opfer- und Schadensfonds
finden Sie auf den Seiten:
Integrationshilfe oder EJF.

Die Integrationshilfe Berlin-Brandenburg e.V. wird weiterhin als Förderverein bestehen. 

Der Verein fördert die Eingliederung straffällig gewordener Jugendlicher und Heranwachsender in die Gesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der Probleme junger Migranten und die Durchführung von Maßnahmen zum Täter-Opfer-Ausgleich nach Straftaten sowie die Entwicklung präventiver Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten.

Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt dabei auf der materiellen und ideellen Förderung der in der Trägerschaft von EJF gAG befindlichen Angebote der Brücke und dem Täter-Opfer-Ausgleich.

Der Verein bemüht sich u.a. um die Einwerbung finanzieller Mittel. Darüber hinaus führt er weitere Aktivitäten wie Fortbildungsveranstaltungen, Fachtagungen und andere Maßnahmen durch, um in der Öffentlichkeit einen Beitrag zur weiteren Entwicklung der Jugendhilfe zu leisten.

Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich. Er besteht aus:
Michael Piekara
Sigrid Jordan-Nimsch
Michael Ertelsberger

Wie Sie uns unterstützen können

Sie können uns durch Ihre Mitgliedschaft und/oder durch Ihre Spende unterstützen. Selbstverständlich erhalten Sie für jede Spende eine Spendenbescheinigung.

Falls Sie über die Vergabe von Bußgeldern beim Gericht entscheiden:
Die Integrationshilfe Berlin-Brandenburg e.V. wird im Verzeichnis gemeinnütziger Vereine (Bußgeldliste) der Berliner Gerichte geführt.

Spendenkonto: Postbank Berlin
BLZ 10010010 
Kontonummer 8040-103


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